Alle Leistungen im Überblick


Zu unseren Leistungen zählen:

  • herzliche und hervorragend ausgebildete Pflegefachkräfte
  • Vertragspartner aller Krankenkassen
  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach §45b SGB XI
  • Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI (gerne auch bei Ihnen zu Hause)
    • Beratungen u.A. zu Höherstufungen, Hilfsmittelbschaffung, Hebetechniken, Schmerztherapien
    • Beratungen zu Leistungen von pflegenden Angehörigen

Diese Beratungen können auch dann in Anspruch genommen, werden wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I  nicht erfüllt sind!

  • kurzfristiger Start der ambulanten Versorgung
  • Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten
  • keine zusätzlichen Kosten für die Abholung Ihrer Verordnungen beim Hausarzt
  • ein ehrliches und offenes Miteinander
  • natürlich unterstützen wir auch bei den MDK-Einstufungen in Pflegegrade!

Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es zusätzliche Betreuungs- und Entlastungslastungen, die z.B. für eine Betreuung im Alltag, oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen.

 

Dieser zweckgebundene Entlastungsbetrag kann beispielsweise für die (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- und Nachtpflege oder einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege verwendet werden.

 

Dieser Betrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/entlastungsbetrag.html)