Zu unseren Leistungen zählen:
Diese Beratungen können auch dann in Anspruch genommen, werden wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllt sind!
Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es zusätzliche Betreuungs- und Entlastungslastungen, die z.B. für eine Betreuung im Alltag, oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen.
Dieser zweckgebundene Entlastungsbetrag kann beispielsweise für die (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- und Nachtpflege oder einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege verwendet werden.
Dieser Betrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/entlastungsbetrag.html)